Brexit: Was passiert am 1. Februar 2020?
Das Vereinigte Königreich tritt voraussichtlich am 31. Januar 2020 um Mitternacht (Ortszeit Brüssel) aus der Europäischen Union aus. Ab diesem Zeitpunkt wird es kein Mitgliedstaat der Europäischen Union sein. 
Unsere Experten aus der Luftfahrtagentur haben sich mit den Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Luftfahrtbereich intensiv auseinander gesetzt und die wesentlichen Fakten, basierend auf den Informationen seitens der Europäischen Union, zusammengestellt. Detaillierte Informationen finden Sie unter:
​Grundsätzlich ist festzuhalten: Gemäß dem Abkommen ändert sich am Verhältnis zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Austritt am 31.01.2020 00:00 bis einschließlich 31.12.2020 24:00 (derzeit) in Bezug auf unsere geltenden Verfahren, Prozesse und Genehmigungen nichts. ​​


Was passiert am 1. Februar 2020?

Wenn das Vereinigte Königreich nach einer vollständigen Ratifizierung des Austrittsabkommens am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union austritt, beginnt der Übergangszeitraum. Dieser, im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbarte, befristete Zeitraum, gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen. Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten sein, aber das EU-Recht wird im Vereinigten Königreich bis zum Ende des Übergangszeitraums weiterhin gelten.

Was ist unter dem Übergangszeitraum zu verstehen?

​Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Februar 2020 und endet am 31. Dezember 2020, es sei denn, die EU und das Vereinigte Königreich entscheiden einvernehmlich bis zum 1. Juli 2020 über eine Verlängerung. Eine Verlängerung kann nur einmal für die Dauer von einem bis zwei Jahren beschlossen werden.
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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