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Aircrew Regulation
Gültigkeit von Anerkennungen ausländischer Scheine

Austro Control möchte nochmals auf die am 1. August 2012 seitens des Gesetzgebers erfolgte Änderung der ZLPV hinweisen: Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit von Anerkennungen ausländischer Scheine, welche von der Behörde ohne Befristung erteilt wurden, mit 01.04.2013 endeten.


Anerkennungen von in § 20 Abs. 2 oder Abs. 3 der Änderung der Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006 (ZLPV 2006), ausgegeben am 01. August 2012, genannten ausländischen Scheinen, welche von der zuständigen Behörde ohne Befristung erteilt wurden, waren bis zum Ablauf des 1. April 2013 gültig. Eine neuerliche Anerkennung oder Umschreibung des entsprechenden ausländischen Zivilluftfahrerscheins hat bis zum 08.04.2013 nach dem Regulativ der Anlage 1 (JAR-FCL 1) zur ZLPV 2006, respektive der Anlage 7 (JAR-FCL 2) zur ZLPV 2006, zu erfolgen.

Neuerliche Anerkennungen oder Umschreibungen nach dem 08.04.2013 haben nach dem Regulativ der Verordnung (EU) 1178/2011 (PART-FCL) zu erfolgen. Die Bestimmungen für die Anerkennung / Umschreibung ausländischer Scheine finden Sie im Anhang III der Verordnung (EU) 1178/2011.


Disclaimer

Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.