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Aircrew Regulation
Austausch der JAR-Lizenzen durch PART FCL-Lizenzen
Gemäß der neuen Aircrew Regulation - Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - Artikel 4 (1) iVm Verordnung (EU) Nr. 290/2012 - gelten nach JAR-FCL ausgestellte Lizenzen, die ein Mitgliedstaat vor dem 8.4.2013 erteilt oder anerkannt hat, als gemäß dieser Verordnung ausgestellt.
 
Die Mitgliedstaaten ersetzen diese Lizenzen spätestens bis 8.4.2018 durch Lizenzen, die dem in Teil-ARA festgelegten Format entsprechen.

Seitens Austro Control wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass das auf der JAR-Lizenz eingetragene Gültigkeitsdatum der Lizenz, welches vor dem 8.4.2018 liegt, jedenfalls den spätestens möglichen Zeitpunkt für den Austausch auf das neue Lizenzformat gemäß PART-FCL darstellt.

Eine nach JAR-FCL ausgestellte Lizenz, die beispielhaft am 15.4.2013 ihre Gültigkeit verliert, müsste somit vor diesem Zeitpunkt durch eine Lizenz nach PART-FCL ausgetauscht werden. Ein entsprechender Antrag ist daher rechtzeitig an Austro Control zu richten.

Wir ersuchen daher alle Lizenzinhaber auf das Gültigkeitsdatum ihrer gemäß JAR-FCL ausgestellten Lizenzen zu achten und mit Austro Control in Kontakt zu treten, um den Austausch zu ermöglichen.

Eine Ausübung der mit der gemäß JAR-FCL ausgestellten Lizenz verbundenen Rechte, ist unbeschadet der Tatsache, dass diese nach dem 8.4.2013 als nach PART-FCL ausgestellte Lizenz gilt, nach Ablauf der darin ausgewiesenen Gültigkeit nicht zulässig.

Die aktuellen FAQ’s dazu finden Sie auf

http://www.austrocontrol.at/piloten/pilotenlizenzen/faq/allgemeine_und_rechtliche_fragen

Für weitere Informationen hinsichtlich der Umschreibungen wenden Sie sich bitte an:

piloten@austrocontrol.at


Disclaimer

Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.