Änderungen am Luftfahrzeug? Die wichtigsten Informationen
In den letzten Jahren waren auch viele Luftfahrzeuge der kleineren allgemeinen Luftfahrt - von Segelflugzeugen angefangen bis hin zu Motorluftfahrzeugen - von verschiedenen neuen oder aktualisierten gesetzlichen Ausrüstungsanforderungen betroffen.
Dies waren z.B. Nachrüstungen auf 406 MHz ELTs, Umbauten auf Mode S Transponder, Umbauten auf Funkgeräte mit 8,33 kHz Kanalabstand, usw. Zusätzlich entschlossen sich viele Halter in ihre Sicherheit zu investieren und ließen „Situational Awareness Equipment“, wie z.B. FLARM, Segelflugrechner, Moving Maps, etc., in ihre Luftfahrzeuge einbauen.

Im Zuge des durch Austro Control in den letzten Jahren durchgeführten Lufttüchtigkeitsprüfprogramms (ACAM) wurde beobachtet, dass in einigen Fällen die neue Ausrüstung zwar fachgerecht und funktionsfähig eingebaut wurde, aber die dazu notwendige Genehmigungsdokumentation der Änderungen - und manchmal sogar die zugehörige Einbaudokumentation - fehlte.

Zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs (Gültigkeit des Lufttüchtigkeitszeugnisses) sind sowohl das Vorhandensein einer Genehmigung der Änderung am Luftfahrzeug (z.B. durch STC, Minor Change, Service Bulletin, Änderungsnachprüfung etc.) als auch die Ausstellung eines Arbeitsberichts (Work Report) über den fachgerechten Einbau, mit Hinweis auf die verwendete Genehmigung, und eine dazugehörige Freigabebescheinigung (Release to Service), notwendig. Dies trifft zu, unabhängig davon, ob es sich um ein EASA Luftfahrzeug oder ein Luftfahrzeug unter nationaler Zuständigkeit handelt.
Änderungsgenehmigungen können entweder durch Entwicklungsbetriebe (Design Organisations) oder die zuständige Luftfahrtbehörde (EASA bzw. Austro Control für Annex I - früher Annex II Luftfahrzeuge) ausgestellt werden.

Arbeitsberichte und Freigabebescheinigungen müssen entweder durch die durchführenden zugelassenen Wartungsbetriebe oder den durchführenden Luftfahrzeugwart ausgestellt und bestätigt werden. Für EASA Luftfahrzeuge gibt es noch eine zusätzliche und sehr unkomplizierte Möglichkeit, unterschiedliche Änderungen und Reparaturen am Luftfahrzeug legal einzubauen und freizuschreiben. Dies ist die Einarbeitung von Änderungen und Reparaturen gemäß den Vorgaben der CS-STAN (Standard Changes and Repairs). Im Anhang zu dieser CS (Certification Specification) sind gängige Umbauten und Reparaturen angegeben. In den jeweiligen Kapiteln sind die Randbedingungen unter denen diese Änderung oder Reparatur eingebaut werden dürfen (Art des Luftfahrzeugs, Gewichtsklasse, Betriebsart (VFR/IFR), zu berücksichtigende Einbauunterlagen, etc.) genau beschrieben. Zur Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus der Standardänderung oder der Reparatur muss das Formblatt „EASA Form 123“ ausgestellt und vom freigabeberechtigten Wart (Certifying Staff) unterschrieben werden (siehe dazu VO (EU) 1321/2014, Teil M, M.A.801 und AMC M.A.801).
Im Fall des Einbaus von „Standard Changes and Repairs“ sind außer dem „EASA Form 123“ keine weiteren Änderungsgenehmigungen notwendig und der gesamte Ablauf kann ausschließlich durch den entsprechend zugelassenen Wartungsbetrieb oder freigabeberechtigten Wart abgewickelt werden.

Falls Sie Fragen betreffend Zulässigkeit von Änderungen oder Reparaturen an Ihrem OE-registrierten Luftfahrzeug haben, können Sie sich gerne an airworthiness@austrocontrol.at wenden.
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an customer.relations@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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