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Aircrew Regulation
Lizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber (Nicht JAR-FCL Lizenzen)
Alle Nicht-JAR-FCL Lizenzen (nationale Lizenzen, die noch nicht auf JAR-FCL umgestellt wurden) können nach Vorliegen der in der „Aircrew Regulation“ vorgeschriebenen Bedingungen in EU-Lizenzen umgewandelt werden.


Lizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber können dabei nach den Vorschriften im Anhang II zur „Aircrew Regulation“ (VO (EU) 1178/2011) in EU-Lizenzen umgeschrieben werden. Die Umschreibung muss bis zum 08.04.2014 erfolgen.


Disclaimer

Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.