Pilotenprüfungen / Einführung Testpflicht 
Pilotenprüfungen bei Austro Control werden weiterhin ordnungsgemäß stattfinden. Ebenso wird der Betrieb in den externen Prüfungszentren in Österreich weiter durchgeführt. 
Im Sinne des Schutzes der KandidatInnen und unserer MitarbeiterInnen ist zusätzlich ab 29.03.2021, zu den bestehenden Schutzmaßnahmen, die Vorlage eines negativen, maximal 24 Stunden alten COVID 19 – Testgutachtens (Antigentest) verpflichtend. Bitte informieren Sie sich selbständig über die angebotenen Gratis – Testmöglichkeiten. 
 
Weiterhin gelten die folgenden Schutzmaßnahmen und sind wie folgt einzuhalten:
  • Alle KandidatInnen sind verpflichtend dazu angehalten eine FFP2 Maske (oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard (z.B. KN95, N95, etc.) ohne Ventil während der gesamten Dauer der Prüfung zu tragen. Die genannte Maske ist von den KandidatInnen selbst mitzubringen!
  • Der Mindestabstand von zwei Metern ist während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten von Austro Control einzuhalten
  • Pausenzeiten sind so gering wie möglich zu halten und dürfen nur einzeln angetreten werden
Für weitere Fragen zu den Bestimmungen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an examinations@austrocontrol.at.
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an customer.relations@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt
mit beschränkter Haftung
Schnirchgasse 17
1030 Wien
www.austrocontrol.at


Disclaimer
Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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