Wegfall der Verwendungsbescheinigung (VEBE)  - Revision des LTH 72
Mit 08.04.2019 sind für Ballone bzw. mit 09.07.2019 sind für Segelflugzeuge die unionsrechtlichen Vorschriften der Verordnungen (EU)  2018/395 bzw. 2018/1976 für den Flugbetrieb anwendbar.
Damit entfällt ab diesem Datum auch für diese beiden Luftfahrzeugarten, sofern es sich nicht um Luftfahrzeuge nach Anhang I der Grundverordnung (EU) 2018/1139 handelt, das Erfordernis der VEBE und ist diese auch nicht mehr im Luftfahrzeug mitzuführen.

Die Anforderungen für die Verwendung sowie die erforderliche Mindestausrüstung sind nunmehr in den Unionsverordnungen samt AMC und GM festgelegt. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist durch den Betreiber/verantwortlichen Piloten sicherzustellen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem LTH 72 Rev. 1.
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