Änderungen im Bereich Meteorologie mit 27.02.2020
Durch strengere Vorgaben seitens EASA kommt es zu einigen Änderungen in den unterschiedlichen Produkten des Flugwetterdienstes der Austro Control.
Die Durchführungsverordnung 2017/373 der Europäischen Union regelt erstmalig im Rang von Implementing Rules, wie Aeronautical MET Service Provider ihre Produkte und Dienste erbringen müssen. 

SIGMET-Warnungen: Wie im Newsletter November bereits angekündigt, wird in diesem Zusammenhang die neue SIGMET-Nummerierung umgesetzt, nach der SIGMET nach Art der Gefahr mit spezifischer Kennung gesondert nummeriert werden.



Windscherungswarnung:
Die Obergrenze in LOWW wurde auf 1600ft AGL anstelle von 3100ft AGL heruntergesetzt.



Windscherungswarnungen werden grundsätzlich in Form eines Windscherungs-Bulletins (WOOS 41-46) verbreitet.
Während des Gültigkeitszeitraumes wird auch noch zusätzlich ein Hinweis im Met Report und METAR angefügt, dieser ist jedoch nicht mehr so ausführlich wie in der Vergangenheit.
 
Special Air Reports:
Die Ortsangabe wird flexibler, nicht nur anhand geografischer Koordinaten, sondern auch mit exaktem Bezug zu Flughafenkennungen (An-/Abflugphase). Die Position wird entweder anhand eines Punktes oder anhand einer Linie angegeben.

Zusatzinformationen zum MET-Report:
Es werden für die internationalen Flughäfen keine Warnungen mehr für die gesamte TMA und Radar-Reports (WXR OBS) mehr ausgegeben. Zusatzinformationen werden nur noch im MET-Report eingetragen, wenn bestimmte festgelegte Wetterereignisse direkt beobachtet, gemeldet werden (Pilotenbericht) oder in einem SIGMET erwähnt sind, die den An-/Abflugbereich betreffen.



Beispiel:
MOD/SEV TURB IN APCH AND IN CLIMB-OUT
Erklärung: Turbulenzgefahr mäßiger bis schwerer Intensität im An-/Abflug
 
WIEN - Sonderregelung: Markante Tailwindkomponente LOWW – SPECIAL:
Wenn bei RWY 29 in USE
  • die Tailwindkomponente am Boden mehr als 6kt beträgt und
  • zwischen 300ft AAL und 1000ft AAL eine Tailwindkomponente von 20kt oder mehr auftritt
→ dann wird im MET-Report „WIND IN CLIMB-OUT 300FT-110/20KT” gemeldet.

AIRMET als Backup:
Es erfolgt keine Ausgabe eines AIRMETs mehr, auch nicht falls die LLSWC Alps nicht produziert werden kann.

METAR-Wettermeldungen LOWW/G/I/K/L/S: Reduktion der Bewölkungsinformation auf „Clouds of Operational Significance“ (TCU, CB, andere Wolken nur wenn niedriger als die Sektor- Mindestflughöhe MSA): 

Wenn Bewölkung nur oberhalb der MSA festgestellt, wird sie
  • bei Sicht < 10km oder wenn Wettererscheinung vorhanden als NSC verschlüsselt
  • bei Sicht ≥ 10km und keine Wettererscheinung als CAVOK verschlüsselt
BSP: METAR LOWW 29008KT 9999 FEW040 → muss nicht bedeuten, dass darüber keine Wolken mehr sind, operativ signifikant (MSA LOWW 5100ft AAL) ist lediglich FEW040

METAR – Wettermeldungen in LOAV und LOAN:
ICAO: Ist für Flugplätze eine MSA definiert, ist insignifikante Bewölkung als NSC/CAVOK zu verschlüsseln.

CAVOK bedeutet nicht automatisch SKY CLEAR!

MSA LOAN/LOAV: 8000ft AMSL
→ In LOAN wird Bewölkung über 7100ft AAL und in LOAV wird Bewölkung oberhalb von 7300ft AAL als NSC (CAVOK) verschlüsselt
Beispiel: METAR LOAV  29008kt 9999 FEW040 BKN100

Aber: Es kommt zu keiner Änderung bei der Verbreitung der Bewölkung der anderen automatishen Wetterstationen (auch nicht bei LOWZ, LOGK und LOGM)!

TAF – Neue Vorhersagekriterien:
  • Bodenwind: Erhebliche Variabilität der Windrichtung bei geringen  Windgeschwindigkeiten < 6kt (IGA Plätze < 5kt) – Bsp.: VRB05kt (bisher: max. VRB02kt)
  • Wettererscheinungen:
    • Nicht mehr vorhergesagt wird:
      • BR (feuchter Dunst), HZ (trockener Dunst)
        Erklärung: BR und HZ sind gemäß Definition bereits mit Sichtweiten zwischen 1500 und 5000m verknüpft
 
  • Bewölkung:
    • Vorhergesagt wird:
      • Die Menge operativ signifikanter Wolken (TCU, CB, andere Wolken nur wenn niedriger als die Sektor- Mindestflughöhe MSA) oder NSC
      • oder: CAVOK (auch für LOAN, LOAV)
TAF/TREND – Neue Änderungskriterien:
Bodenwind:
  • Änderung der vorherrschenden Windrichtung um ≥ 60° oder zwischen einer konkreten Windrichtung und VRB, mittlere Geschwindigkeit ≥ 10kt
  • Änderung der Mittleren Windgeschwindigkeit um ≥ 10kt
  • Beginn/Ende von Böenspitzen oder Änderung der Böenspitzengeschwindigkeit um ≥ 10kt bei einer mittleren Windgeschwindigkeit ≥ 15kt
  • Änderung des Windes, durch welche auf einer RWY ein Tailwindwert von 6kt, LOAV/LOAN 5kt über- bzw. unterschritten wird
  • Änderung des Windes, durch welche auf einer RWY ein Crosswindwert von 15kt, LOWW 20kt über- bzw. unterschritten wird
Sichtweite:


Bewölkung:
  • Bildung oder Auflösung von CB in der Umgebung des Flughafens
  • Beginn oder Ende eines Ceilings bei einer Höhe der Hauptwolkenuntergrenze unterhalb 1500ft
  • Höhe des Ceilings/Vertikalsichtweite:
  • Erreichen/Überschreiten oder Unterschreiten eines oder mehrerer Schwellwerte:


Trend: Vertikalsichtweite (anders als TAF)
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