Änderungen im Bereich Meteorologie mit 27.02.2020
Durch strengere Vorgaben seitens EASA kommt es zu einigen Änderungen in den unterschiedlichen Produkten des Flugwetterdienstes der Austro Control.
Die Durchführungsverordnung 2017/373 der Europäischen Union regelt erstmalig im Rang von Implementing Rules, wie Aeronautical MET Service Provider ihre Produkte und Dienste erbringen müssen. SIGMET-Warnungen: Wie im Newsletter November bereits angekündigt, wird in diesem Zusammenhang die neue SIGMET-Nummerierung umgesetzt, nach der SIGMET nach Art der Gefahr mit spezifischer Kennung gesondert nummeriert werden. Windscherungswarnung: Die Obergrenze in LOWW wurde auf 1600ft AGL anstelle von 3100ft AGL heruntergesetzt. Windscherungswarnungen werden grundsätzlich in Form eines Windscherungs-Bulletins (WOOS 41-46) verbreitet. Während des Gültigkeitszeitraumes wird auch noch zusätzlich ein Hinweis im Met Report und METAR angefügt, dieser ist jedoch nicht mehr so ausführlich wie in der Vergangenheit. Special Air Reports: Die Ortsangabe wird flexibler, nicht nur anhand geografischer Koordinaten, sondern auch mit exaktem Bezug zu Flughafenkennungen (An-/Abflugphase). Die Position wird entweder anhand eines Punktes oder anhand einer Linie angegeben. Zusatzinformationen zum MET-Report: Es werden für die internationalen Flughäfen keine Warnungen mehr für die gesamte TMA und Radar-Reports (WXR OBS) mehr ausgegeben. Zusatzinformationen werden nur noch im MET-Report eingetragen, wenn bestimmte festgelegte Wetterereignisse direkt beobachtet, gemeldet werden (Pilotenbericht) oder in einem SIGMET erwähnt sind, die den An-/Abflugbereich betreffen. Beispiel: MOD/SEV TURB IN APCH AND IN CLIMB-OUT Erklärung: Turbulenzgefahr mäßiger bis schwerer Intensität im An-/Abflug WIEN - Sonderregelung: Markante Tailwindkomponente LOWW – SPECIAL: Wenn bei RWY 29 in USE
AIRMET als Backup: Es erfolgt keine Ausgabe eines AIRMETs mehr, auch nicht falls die LLSWC Alps nicht produziert werden kann. METAR-Wettermeldungen LOWW/G/I/K/L/S: Reduktion der Bewölkungsinformation auf „Clouds of Operational Significance“ (TCU, CB, andere Wolken nur wenn niedriger als die Sektor- Mindestflughöhe MSA): Wenn Bewölkung nur oberhalb der MSA festgestellt, wird sie
METAR – Wettermeldungen in LOAV und LOAN: ICAO: Ist für Flugplätze eine MSA definiert, ist insignifikante Bewölkung als NSC/CAVOK zu verschlüsseln. CAVOK bedeutet nicht automatisch SKY CLEAR! MSA LOAN/LOAV: 8000ft AMSL → In LOAN wird Bewölkung über 7100ft AAL und in LOAV wird Bewölkung oberhalb von 7300ft AAL als NSC (CAVOK) verschlüsselt Beispiel: METAR LOAV 29008kt 9999 FEW040 BKN100 Aber: Es kommt zu keiner Änderung bei der Verbreitung der Bewölkung der anderen automatishen Wetterstationen (auch nicht bei LOWZ, LOGK und LOGM)! TAF – Neue Vorhersagekriterien:
Bodenwind:
Bewölkung:
Trend: Vertikalsichtweite (anders als TAF) |
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