Unbemannte Luftfahrzeuge - Neue Version des LBTHs Nr. 67 mit 01.11.2018 in Kraft getreten
Austro Control, als zuständige Behörde für unbemannte Luftfahrzeuge, hat, um den innerhalb der vergangenen vier Jahren gesammelten Erfahrungen Rechnung zu tragen, mit 01.11.2018 eine neue Version des Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweises (LBTH) in Kraft gesetzt, in welchem die technischen, betrieblichen und personellen Voraussetzungen entsprechend angepasst wurden.
Bei der Bewilligung von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 wird in erster Linie weiterhin auf das Gefährdungspotential abgestellt.
Die Abstände zu unbeteiligten Personen sowie Menschenansammlungen sind seit in Kraft treten des neuen LBTHs flexibler und können anhand der jeweiligen Flughöhe festgelegt werden.
Die einzureichenden Unterlagen wurden bei den Standardgeräten der Kategorie A auf Antragsformular, Versicherungsbestätigung sowie Lichtbildausweiskopien der Piloten reduziert, um das Verfahren für die Antragsteller zu vereinfachen.
Die jeweils der Kategorie entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter www.austrocontrol.at/drohnen.

Wir freuen uns, dass wir mit diesen Änderungen viele der eingebrachten Verbesserungsvorschläge unserer Kunden umsetzen konnten und  stehen Ihnen für Rückfragen unter der E-Mail-Adresse uLFZ@austrocontrol.at oder telefonisch unter +43 51703 7111 gerne zur Verfügung.
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an customer.relations@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

Austro Control
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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