Am 04.04.2013 wurde ein Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis (ZPH) veröffentlicht, der die Anwedung von Acceptable Means of Compliance (Nachweisverfahren gemäß ARA-GEN.120 (A)) sowie die Möglichkeit der Entwicklung von Alternativen Means of Compliance (alternative Nachweisverfahren gemäß ARA.GEN:120 (b)) zu den VO (EU) Nr. 1178/2011 und VO (EU) Nr. 290/2012 regelt.
Die auf der Homepage der EASA veröffentlichten Acceptable Meaons of Compliance zu den VO (EU) Nr. 1178/2001 und VO (EU) Nr. 290/2012 sind in der jeweils gültigen Fassung ab 08.04.2013 anzuwenden.
Von den genannten EU-Verordnungen sind
Part ORA
Part ARA
Part CC
Part FCL
Part MED
betroffen. Sie können diese unte folgendem Link der EASA abrufen:
Austro Control hat die Möglichkeit, Alternative Means of Compliance, die von einer Organisation gemäß ARA-GEN.120 zur Einhaltung der Durchführungsbestimmungen vorgeschlagen werden, zu genehmigen oder selbst zu generieren. Die Veröffentlichung der Alternative Means of Compliance erfolgt in luftfahrtüberlicher Weise.
Den dazu veröffentlichten Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:
Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.