Erleichterter IFR-Zugang
En-route und Competency Based Instrument Rating (IR)
 
Die Statistiken der letzten Jahre zeigen, dass der Loss of Control in Flight (LOC-I) die häufigste Unfallursache ist. Die EASA hat erkannt, dass deshalb der Zugang zu IR-Berechtigungen leichter und günstiger werden muss und als Konsequenz das neue „En-Route IR“ eingeführt.

Ein Vergleich mit den USA zeigte, dass die Unfallstatistik dort im Bereich LOC-I besser ist als die in Europa. Während allerdings in den USA etwa 40 % aller Privatpiloten eine IR-Berechtigung haben, sind es in Europa unter 10 %. Die bisherige IR-Ausbildung war kostspielig und lang. Um die Flugsicherheit in Europa zu heben, hat die EASA das „En-route IR“ entwickelt: eine neue IR Berechtigung, die einen leichteren und auch kostengünstigeren Einstieg in den Instrumentenflug bietet. Diese Berechtigung gilt – da sie nicht ICAO-konform ist – nur in den EASA-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus wurde für bereits vorhandene IR Berechtigungen die Ausbildung vereinfacht.

Für die allgemeine Luftfahrt ist das aus Sicht von Austro Control eine äußerst positive Entwicklung. Da es sich hier um einen neuen Weg der Ausbildung handelt, wird die EASA in den nächsten Jahren die Entwicklungen genau beobachten, um gegebenenfalls schnell auf mögliche Probleme reagieren zu können.

Weiterführende Informationen finden Sie auch bei der EASA (European Aviation Safety Agency): www.easa.europa.eu


Die Berechtigungen im Überblick:

En-Route IR (EIR):

Berechtigt zum:
  • Fliegen nach IFR während der Streckenphase des Fluges
  • IFR in VMC und IMC
  • Start- und Landephase in VMC
  • Gültig nur in EASA-Staaten, nicht ICAO-konform

Ausbildung:
  • Verkürzter Theorieunterricht (80 Std., statt 150 Std. bei IR)
  • Mit Anrechnung der Vorkenntnisse muss der Schüler insgesamt mind. 15 Std. (SE) oder 16 Std. (ME) IR Flugausbildung nachweisen (statt 55 und 55 Std. bei IR)
  • Kein Training auf FNPT (Flight Navigation Procedure Trainer) möglich
  • Trotz Anrechnung vorangegangener IR-Ausbildungen müssen mindestens 10 Std. Training in einer ATO (Approved Training Organisation) erteilt werden

Anerkannte Anrechnungen:
  • Wenn in Besitz eines EIRs und einer Berechtigung für MEP (Multi Engine Piston) um vorhandenes EIR auf MEP zu erweitern
    • 2 Std. Instrumenttraining auf MEP in einer ATO
    • Prüfung auf MEP
  • Wenn bereits Unterricht für IR gegeben wurde
    • Leistungsfeststellung durch ATO
    • bis zu 5 Std. für EIR SEP (Single Engine Piston) anrechenbar
    • bis zu 6 Std. für EIR MEP anrechenbar
  • Wenn in Besitz eines IR nach ICAO (Drittstaat), siehe FCL.825(i)

Neben der Einführung von En-Route IR wurde auch ein erleichterter Weg zu einer vollwertigen IR(A) Berechtigung geschaffen, der "Competency Based IR modular Flying Course" (CB-IR). Dabei handelt es sich um eine vollwertige IR Berechtigung, allerdings ohne die Berechtigung "High Performance Aircrafts (HPA)" – um beispielsweise Jets unter IFR fliegen zu dürfen. Dazu müssen die Lehrinhalte im Theorieunterricht nachgeholt werden.

Ausbildung:
  • Verkürzter Theorieunterricht (80 Stunden)
  • Mit Anrechnung der Vorkenntnisse muss der Schüler insgesamt mind. 40 Std. (SE) oder 45 Std. (ME) IR Flugausbildung nachweisen (Training auf FNPT möglich)
  • Trotz Anrechnung vorangegangener IR-Ausbildungen müssen mindestens 10 Std. Training in einer ATO erteilt werden

Anerkannte Anrechnungen:
  • Wenn in Besitz eines CB-IR und einer Berechtigung für MEP um vorhandene CB-IR auf MEP zu erweitern
    • 5 Std. Instrumenttraining auf MEP in einer ATO
    • Prüfung auf MEP
  • Wenn bereits Unterricht für IR gegeben wurde
    • Leistungsfeststellung durch ATO
    • bis zu 35 Std. für CB-IR SEP anrechenbar
    • bis zu 40 Std. für CB-IR MEP anrechenbar
  • Wenn in Besitz eines IR nach ICAO (Drittstaat), siehe FCL.825(i)

Flugausbildung außerhalb ATOs:

FI(A) mit IR-Privilegien und IRI(A) dürfen IR-Unterricht auch außerhalb von ATOs erteilen. Diese Stunden können dem Schüler im Zuge von En-Route IR Kursen oder Competency Based IR Kursen angerechnet werden.


Neuigkeiten seitens der EASA gibt es auch auf einer anderen Ebene: Eine Novelle der Part-FCL bringt eine Verlängerung diverser Opt-Out-Fristen.

Jedes EASA Mitgliedsland kann die EU-Part-FCL-Bestimmungen in den Bereichen
  • Nationale (nicht JAR-FCL konforme) Pilotenlizenzen
  • Pilotenlizenzen im Bereich Segelflug und Ballon
  • LAPL Lizenzen aller Kategorien und
  • Zusatzberechtigungen wie Schleppflug, Kunstflug und Bergflug
bis spätestens 8.4.2018 nicht anwenden. Für Flugschulen bedeutet das beispielsweise, dass Registered Facilities (RFs) bis zu diesem Datum PPL und LAPL schulen dürfen.


Zahlreiche Fragen zu diesem Thema sind in den "Frequently Asked Questions zum Season Opener 2014/2015" der Luftfahrtagentur beantwortet. Klicken Sie hier, um zu den FAQs zu gelangen.
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