Ab wann kann ich mein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis verlängern?
Wird die flugmedizinische Untersuchung innerhalb des Zeitraums von 45 Tagen vor dem Ablaufdatum des aktuellen Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt, ist der Gültigkeitszeitraum ab dessen Ablaufdatum zu berechnen.
Wird die flugmedizinische Untersuchung vor der beschriebenen Zeitspanne von 45 Tagen durchgeführt, ist die Gültigkeitsdauer des neuen Tauglichkeitszeugnisses ab jenem Tag an zu berechnen, an dem die flugmedizinische Untersuchung tatsächlich durchgeführt wurde. 
 
Wird die flugmedizinische Untersuchung nach Ablauf der Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt, handelt es sich um eine Erneuerungsuntersuchung. Die Gültigkeit ist in diesem Fall dann anhand des Untersuchungsdatums zu berechnen.
 [Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Anhang IV Part-MED, MED.A.045]
 
Es wird empfohlen, die Verlängerung des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses am Anfang der oben genannten 45 Tage (vor Ablauf des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses) durchführen zu lassen. Dies ermöglicht, auch bei etwaiger Befundnachforderung, bei Zuständigkeit der Behörde aufgrund der Befundkonstellation im individuellen Einzelfall und/oder längeren Bearbeitungszeiten, dass  Sie auch bis zum Abschluss der Untersuchung (Ausstellung des neuen Tauglichkeitszeugnisses) die Rechte aus Ihrer Lizenz mit dem noch gültigen Tauglichkeitszeugnis weiter ausüben können - vorausgesetzt, dass aufgrund des Gesundheitszustandes keine temporäre flugmedizinische Untauglichkeit auszusprechen ist.
 
Für allfällige Fragen steht Ihnen Ihr/e flugmedizinische/r Sachverständige/r bzw. die MitarbeiterInnen der Austro Control GmbH, Abteilung Lizenzen, Such- und Rettungsdienst, Flugmedizin (LSA) gerne zur Verfügung.
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