Elektronische Urkunden und Zertifikate für Luftfahrzeuge und Betriebe
Austro Control setzt den nächsten Digitalisierungsschritt und ermöglicht die digitale Signierung und elektronische Zustellung aller im Luftfahrzeug mitzuführenden Borddokumente. 
Austro Control ermöglicht seit dem Sommer die elektronische Signierung und Zustellung von digitalen Luftfahrzeugurkunden und Zertifikaten für Betriebsgenehmigungen, sofern die Antragsteller notwendige Voraussetzungen für eine nachweisliche digitale Zustellung erfüllen (zertifiziertes elektronisches Postfach, das für den Empfang behördlicher Dokumente entsprechend eingerichtet ist).

Details zur Beantragung, Zusendung und Mitführung digitaler Luftfahrzeugurkunden und Betriebszertifikate sind im LTH 78 und im OIL 1/2023 publiziert:

Hinweise und Anweisungen LTHs
Kundmachungen und Informationen

Im Zuge dieser Neuerung wurden auch entsprechende Antragsformulare erstellt, die für eine digitale Zustellung entsprechend ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Die Antragsformulare sind auf der Austro Control Homepage abrufbar:

Betreffend der rechtlichen Rahmenbedingungen wird auf die unionsrechtlichen und nationalen Regelungen für elektronische Signaturen (eIDAS Verordnung, VO (EU) Nr. 910/2014 und das E-Government-Gesetz- E-GovG, BGBl. I. Nr. 10/2004 idgF) verwiesen.

Allgemeine Informationen zur Amtssignatur, den elektronischen Zertifikaten, Authentizitäts- und Gültigkeitsprüfungen finden Sie sowohl in Deutsch als auch in Englisch hier.


     

   
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Austro Control
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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