Tipps und Tricks für Störungsmeldungen in der Zivilluftfahrt
Meldungen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt dienen der Sicherheit in Österreich und Europa. Wie eine Meldung abgegeben und bearbeitet werden kann und was überhaupt gemeldet werden muss, stellen wir im Folgenden vor.



Wie kann ich ein Ereignis melden?


Schritt 1: Das Online Meldetool aufrufen und das entsprechende Formular auswählen.





Schritt 2: Die Meldung bequem online ausfüllen und bei Bedarf für die weitere Bearbeitung lokal zwischenspeichern.

 
Wir empfehlen, jede Meldung vor dem Versand mit dem Button „Daten im Formular zwischenspeichern“ lokal zu sichern. Sollte es unerwartet notwendig werden, eine Ergänzung vorzunehmen, erspart Ihnen diese Funktion das erneute Erfassen von Daten – Sie können die bereits übermittelten Daten so bequem hochladen und zusammen mit den ergänzten Informationen erneut versenden.
 

Schritt 3: Die Meldung innerhalb von 72 Stunden nach Wahrnehmung des Ereignisses durch Klicken auf "Weiter" abschicken. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Der Meldungseingang wird umgehend rückbestätigt.

 

Wie kann ich meine Meldung nachträglich ergänzen?


Sollten zum Zeitpunkt der Erstmeldung noch nicht alle notwendigen Informationen zu einem Ereignis vorliegen, so kann das unvollständige Formular jederzeit und von jedem, dem Zugriff auf die Datei gegeben wird, weiter bearbeitet werden. Ein zeitraubendes,  wiederholtes Ausfüllen der Meldung bzw. eine nachträgliche händische Ergänzung von Daten ist nicht notwendig. Hierzu wird das Formular einfach lokal abgespeichert und, sobald es entsprechend überarbeitet wurde, erneut hochgeladen.
 
Unvollständige Meldungen sind gemäß der Verordnung (EU) 376/2014, die zum 15.11.2015 in Kraft tritt, innerhalb von 30 Tagen zu vervollständigen. Dies ist bereits heute ganz einfach und zeitsparend über unser Online Meldetool möglich.


Die folgende Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie es funktioniert:
 
Schritt 1: Sind die ersten bekannten Informationen in das Formular eingetragen, wird es durch Klicken auf die Schaltfläche „Daten in Formular zwischenspeichern“ lokal gesichert. Anschließend kann die bis zu 72 Stunden nach Wahrnehmung der Störung zu übermittelnde Erstmeldung durch Klicken auf „Weiter“ abgeschickt werden.





Schritt 2: Werden zusätzliche Details zum Ereignis bekannt, können diese jederzeit offline in der pdf-Datei nachgetragen werden.





Schritt 3: Im Anschluss wird das aktualisierte Formular unter „Meldeformular hochladen“ im Meldetool samt allen eingegebenen Daten wieder in die Online-Maske geladen und steht dort zur finalen Bearbeitung bereit.




Schritt 4: Die vervollständigte Meldung kann dann, wie gewohnt, verschickt werden und ihr Eingang wird automatisch von uns bestätigt. Eine Unterschrift ist für die Meldung nicht erforderlich.
  


 
Für die sichere Übertragung von Daten aus unserem Online Meldetool nützen wir das verschlüsselte Internet-Kommunikationsprotokoll "Hypertext Transfer Protocol Secure", kurz "https". Wir empfehlen Ihnen, bei Aufruf des Tools die Adresszeile Ihres Internetbrowsers zu prüfen und die URL bei Bedarf auf eine mit "https://www.austrocontrol.at/..." beginnende Adresse zu ändern.
 

Was ist zu melden?


Folgende Ereignisse sind zu melden:
  • Ereignisse, die ein Luftfahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährden oder gefährden würden, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
  • Unfälle, welche sich innerhalb des österreichischen Hoheitsgebietes ereignet haben.
  • Ereignisse, Unfälle und Störungen wenn sich diese außerhalb des österreichischen Hoheitsgebietes ereignet haben, sofern Luftfahrzeuge betroffen sind, die
    • im österreichischen Luftfahrzeugregister eingetragen sind, oder
    • im Rahmen eines österreichischen Luftverkehrsunternehmens oder einer österreichischen Zivilluftfahrerschule betrieben werden.
 

Wer muss melden? Wer darf melden?


Meldepflicht besteht für die folgenden Personen:
  • Halter von Zivilluftfahrzeugen
  • Zivilflugplatzhalter
  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes,
  • verantwortliche Piloten,
  • Personen, die Zivilluftfahrzeuge oder deren Ausrüstungs-, Bau oder Bestandteile entwickeln, herstellen,  instand halten oder verändern,
  • Personen, die eine Nachprüfungsbescheinigung oder Freigabebescheinigung für ein Zivilluftfahrzeug oder dessen Ausrüstungs-, Bau oder Bestandteile unterzeichnen,
  • mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Flugverkehrsdienstes betrauten Personen,
  • Personen, die eine Funktion in Zusammenhang mit dem Einbau, der Veränderung, Instandhaltung, Reparatur, Überholung, Flugprüfung oder Kontrolle von Flugsicherungseinrichtungen ausüben, und
  • Personen, die auf einem Flugplatz eine Funktion im Zusammenhang mit der Abfertigung von Luftfahrzeugen am Boden ausüben, einschließlich Betankung, Servicearbeiten, Erstellung des Massen- und Schwerpunktnachweises sowie Beladen, Enteisen und Schleppen des Luftfahrzeugs.

Die Möglichkeit zur Meldung haben:
  • Alle Personen, die im Rahmen anderer Tätigkeiten im Bereich der Zivilluftfahrt ähnliche Funktionen, wie genannten ausüben, können freiwillig Meldungen von Ereignissen erstatten, sofern sie dazu nicht bereits auf Grund anderer Regelungen verpflichtet sind. Diese Personen unterliegen dabei denselben Bestimmungen wie die meldepflichtigen Personen.
 
Näheres zum Meldewesen findet sich auch auf der entsprechenden Seite der Luftfahrtbehörde: https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/safety/meldewesen

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter zms@austrocontrol.at gerne zur Verfügung!
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an customer.relations@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

Austro Control
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Disclaimer
Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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