Arbeitsflüge und Kostenteilung
Beim Season Opener 2017 wurde gezielt nach der Kostenteilung gefragt. Wir haben nun die Antwort der Experten für Sie!
Wenn ich eine Dienstreise, einen Betriebsflug im Flugzeug mit einem Arbeitskollegen bestreite, wie sieht dies verrechnungstechnisch aus? Kann ich die Rechnung an meine Firma stellen?

Auch wenn die Firma die direkten Kosten (Flugminuten, Landegebühr, etc.) des Fluges übernimmt, wird der Flug als Kostenteilungsflug und daher als nicht-kommerzieller Flug im Sinne der Ausnahme gemäß Artikel 6 Punkt 4a der VO (EU) Nr. 965/2012 gewertet. Wichtig ist, dass der Pilot keinen Gewinn erwirtschaften darf und dass nur direkte Kosten erstattet werden dürfen.

Was, wenn der Verein den Kostenteil des Piloten übernimmt?

Dieser Punkt ist analog der Kostenübernahme durch die Firma (siehe oben) zu beantworten.
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