Teilweise Anwendung der Bestimmungen über spezialisierten Flugbetrieb (SPO) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012
Mit dem Betriebstüchtigkeitshinweis (BTH) Nr. A-005 wird für bestehende Luftfahrtunternehmen die rechtliche Möglichkeit geschaffen, die Bestimmungen für spezialisierten Flugbetrieb (SPO) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vor dem Ende des  Opt-out-Zeitraumes (bis 21.4.2017) freiwillig anzuwenden.
 
Dieser BTH wurde am 29.6.2015 auf der Homepage der Austro Control veröffentlicht und tritt am 30.6.2015 in Kraft.

In einem ersten Schritt sollen aufgrund der vorliegenden praktischen Erfahrungen zunächst jene Betreiber, die Inhaber eines AOCs sind (CAT-Betreiber) und welche bereits bisher spezialisierten Flugbetrieb im Sinn dieser Verordnung durchgeführt haben oder beabsichtigen dies künftig zu tun, die entsprechenden Vorschriften anwenden können.

Nähere Informationen finden Sie im BTH A-005.
 
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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