Leitfaden für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen („Drohnen“)
Unbemannte Luftfahrzeuge, umgangssprachlich auch als „Drohnen“ bezeichnet, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dabei ist zu beachten, dass unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 gemäß § 24f Luftfahrtgesetz nur mit Bewilligung von Austro Control betrieben werden dürfen.
Als „Drohne“ ist das Gerät dann zu klassifizieren, wenn es gegen Entgelt/gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst (sondern z.B. für Foto-/Filmaufnahmen) betrieben wird. Sobald also die Kamera am Gerät eingeschalten ist und Fotos oder Videoaufnahmen angefertigt werden, ist eine Bewilligung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
 
Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt eine direkte Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen muss. Der Betrieb mittels Videobrille („first person view“ – FPV) ist daher nur zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobachter hinzugezogen wird, welcher in die Steuerung jederzeit eingreifen kann und als verantwortlicher Pilot gilt.
 
Informationen zur Bewilligung und zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen sind auf der Austro Control Homepage im Menüpunkt „Luftfahrtbehörde“ unter „Unbemannte Luftfahrzeuge/Drohnen“ abrufbar. Hier findet sich auch der Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67, der die Voraussetzungen für eine Bewilligung festlegt. Dabei wird in erster Linie auf das Gefährdungspotential der beantragten Kategorie abgestellt, die sich aus dem Gewicht des Gerätes und dem beabsichtigten Einsatzgebiet ergibt.
 
Die Antragstellung für den Betrieb von „Drohnen“ erfolgt mittels Antragsformular von Austro Control, dort sind auch alle dem Antrag beizulegenden Unterlagen angeführt.
 
Zu beachten gilt, dass der Betrieb ohne Bewilligung gemäß § 169 Luftfahrtgesetz eine Verwaltungsübertretung darstellt, die von der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde mit Geldstrafen bis zu 22.000,- Euro geahndet werden kann.

Zur besseren Orientierung haben wir mit Zustimmung der jeweiligen Betreiber eine Liste von bereits erteilten Betriebsbewilligungen veröffentlicht mit Kategorie, Einsatzgebiet sowie genehmigter uLFZ (Drohnen) Type. Sie finden hier eine Übersicht der Bewilligungen sowie eine Übersicht der Gebühren.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte per Mail an uLFZ@austrocontrol.at. Vielen Dank!
 
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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