EU-Flugbetriebsregelungen für den Segelflug – eine aktuelle Übersicht
Die Vorschriften über den Betrieb von Segelflugzeugen sind auf europäischer Ebene in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 zusammengefasst. Dort enthalten sind  für den Segelflug relevante Bestimmungen zum Betrieb und Erteilung von Lizenzen.
Das Sailplane Rulebook ist zu finden unter:
https://www.easa.europa.eu/en/regulations/sailplanes-air-operations
 
Betreiber:innen von Segelflugzeugen müssen das Segelflugzeug in Übereinstimmung mit den in Anhang II (Teil-SAO) festgelegten Anforderungen betreiben. Anmerkung: SAO = Sailplanes Air Operations

Die zuständige Behörde ist die Austrocontrol/Luftfahrtagentur, wobei die Zuständigkeit alle Segelflugzeuge/Motorsegler betrifft, wo der Wohnsitz des Halter in Österreich ist, egal in welchen EU Staat die Registrierung erfolgt.
 
Definitionen:

„Segelflugzeug“ = ein Luftfahrzeug, .... wobei es im Gleitflug nicht von einem Triebwerk abhängig ist.“
„Motorsegler“ = ein Segelflugzeug, das ... bei abgestellten Triebwerken die Eigenschaften eines Segelflugzeugs aufweist.“
Auch Reisemotorsegler (TMG) ist ein Segelflugzeug!
 
Part-SAO - Inhalte
  • Unterabschnitt GEN: General – Allgemeine Anforderungen
  • Unterabschnitt OP: Operating Procedures - Flugbetriebsverfahren
  • Unterabschnitt POL: Performance and Operating Limitations – Flugleistungen und betriebliche Einschränkungen
  • Unterabschnitt IDE: Instruments, Data and Equipment – Instrumente, Daten und Ausrüstung
  • Unterabschnitt DEC: Declaration – Deklaration (gewerbl. Segelflug
Dabei ist auch ein gewerblicher Betrieb von Segelflugzeugen/Motorseglern per Deklaration vorgesehen. Der/die zukünftige gewerbliche Betreiber:in muss zuerst beim BMK eine Beförderungsbewilligung einholen und anschließend bei Austro Control den gewerblichen Flugbetrieb per Deklaration anzeigen.
 
Hilfestellung für den gewerblichen Segelflug siehe ACG Homepage:
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/luftfahrtunternehmen/segelflugzeuge
 
Segelflugzeugmeldungen:
 
Die Betreiber von Segelflugzeugen, die nicht in Österreich registriert sind, hier aber vorwiegend betrieben werden, haben vor Betriebsstart der zuständigen Behörde (ACG), eine Meldung über die eingesetzte Flugzeugtype, die Registrierung, den Heimatflugplatz, die Einsatzdauer und ihre Kontaktdaten zu übermitteln (AMC1 SAO.GEN.110(a)).
 
Sollte das bereits eingemeldete Segelflugzeug nun nicht mehr in Österreich betrieben werden, dann bitte auch eine diesbezügliche Information (Abmeldung) an Austro Control senden.

Musterformular als Postkarte findet man auf unserer Homepage:




 
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an info@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt
mit beschränkter Haftung
Schnirchgasse 17
1030 Wien
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Disclaimer
Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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