Passagiereinweisung bei Ballonfahrten – Sicherheit beginnt am Boden
Ob gewerblich oder privat – jede Ballonfahrt beginnt mit Vertrauen. Und dieses Vertrauen entsteht vor allem durch eine professionelle und vollständige Passagiereinweisung.
Warum ist die Passagiereinweisung so wichtig?
Die Einweisung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung (VO (EU) 2018/395, BOP.BAS.115), sondern trägt maßgeblich zur Sicherheit aller an Bord bei. Sie reduziert das Verletzungsrisiko beim Aufrüstvorgang, Start, Landung und bei ungeplanten Fahrtverläufen – und stärkt das Sicherheitsbewusstsein der Passagiere.
 
Sicherheitshinweis für Pilotinnnen und Piloten
Die Verantwortung für die Sicherheit liegt stets beim Pilot-in-Command.
Es ist nicht zulässig, Passagieren sicherheitsrelevante Aufgaben zu übertragen – etwa:
  • Steuerung des Ballons
  • Betätigung von Steuerleinen
  • Eingriffe ins Kraftstoffsystem
  • Hindernisbeobachtung während Start, Fahrt oder Landung
Wenn Passagiere beim Aufrüsten oder Abbauen helfen, nur nach klarer Einweisung und unter Aufsicht!
 
Optional: Briefingkarten für Passagiere
Zur Unterstützung der Einweisung können schriftliche Briefingkarten ausgehändigt werden.

Wichtig:
Die mündliche Einweisung vor dem Start bleibt verpflichtend – Briefingkarten ergänzen, aber ersetzen sie nicht.
 
Durchführung durch Crew-Mitglied möglich
Gemäß EASA Part BOP (GM1 BOP.BAS.115) darf die Einweisung auch durch eine benannte und geschulte Person der Crew erfolgen, sofern der Pilot oder die Pilotin sicherstellt, dass alle sicherheitsrelevanten Informationen korrekt, vollständig und verständlich vermittelt werden.
 
Hinweis zu Privatfahrten (Verein / Club / Privat - unentgeltlich oder auf Kostenteilungsbasis)
Bei Privatfahrten sollten Passagiere auf mögliche Einschränkungen ihrer eigenen Versicherungen (z. B. Lebens- oder Unfallversicherung) hingewiesen werden.
Viele Policen schließen Luftsportarten wie Ballonfahren aus oder erfordern spezielle Zusatzbausteine – besonders, wenn es sich nicht um eine gewerbliche Ballonfahrt handelt.
 
Weiterführender Link
Inhalte einer korrekten Einweisung finden sich in der VO (EU) 2018/395, BOP.BAS.115 und dem zugehörigen AMC/GM.
 
Fazit:
Die Passagiereinweisung ist mehr als eine Pflicht – sie ist ein zentrales Element unserer Sicherheitskultur. Klare Kommunikation vor dem Start schützt Leben, vermeidet Missverständnisse und stärkt das Vertrauen.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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