Jetzt auslaufenden Drohnenführerschein verlängern!
Ihr Drohnen-Kompetenznachweis (A1/A3), den Sie vor rund fünf Jahren erworben haben, läuft in Kürze ab. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, diesen ganz einfach online zu verlängern – kostenlos und direkt über Ihr Benutzer:innenkonto.
Und so funktioniert die Verlängerung
  1. Auffrischung: Unsere Kursmaterialien stehen Ihnen hier zur Wiederholung der Inhalte zur Verfügung.
     
  2. Login: Melden Sie sich mit Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse (= Benutzername) und Ihrem Passwort hier an.
     
  3. Dashboard: Klicken Sie im Benutzerbereich auf die Schaltfläche „Verlängerung verfügbar“.
     
  4. Verlängerung starten: Folgen Sie dem Ablauf, bestätigen Sie mit „Weiter“ und absolvieren Sie die Prüfung. Die Verlängerungsprüfung umfasst, wie auch bereits die erstmalige Prüfung, 40 Fragen. Nach Beantwortung aller Fragen wählen Sie oben „Prüfung beenden“ aus.
     
  5. Nachweis erhalten: Ihr neuer Kompetenznachweis steht Ihnen unmittelbar nach Bestehen der Prüfung als PDF-Download zur Verfügung und ist in Ihrem Dashboard hinterlegt.

Hinweis: Der neue Nachweis ist ab dem ursprünglichen Ablaufdatum wieder 5 Jahre gültig. Ihre bestehende Kompetenznachweisnummer bleibt dabei unverändert.

Einen ausführlichen Leitfaden mit allen Schritten finden Sie hier.

Verlängerung A2-Kompetenznachweis

Wenn Sie einen A2-Nachweis besitzen, können Sie auch diesen nach dem gleichen Prinzip verlängern, ebenfalls online und kostenlos, jedoch ebenfalls erst 30 Tage vor Ablauf. Für die Verlängerung ist lediglich die A2-Prüfung zu absolvieren.

Wichtig zu wissen

Die Verlängerung ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich. Nach Ablauf ist eine Erneuerung erforderlich. Für die Erneuerung Ihrer Kompetenznachweise gelten folgende Vorgaben:
  • A1/A3: Online-Prüfung erneut absolvieren (kostenfrei)
  • A2: Erneute Prüfung vor Ort, wie bei der Erstausstellun
Auch im Falle einer Erneuerung bleibt Ihre Kompetenznachweisnummer unverändert.

Zuständigkeit bei im EU-Ausland erworbenen A2- oder STS-Kompetenznachweisen

Sollten Sie Ihren A2- oder STS-Kompetenznachweis in eine anderen EU-Mitgliedstaat erworben haben, ist die dort jeweilige ausstellende Behörde für die Verlängerung zuständig.

Bei Fragen zur weiteren Vorgehensweise bei Verlängerungen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle im betreffenden Land.
 
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, schreiben Sie uns eine E-Mail an dronespace@austrocontrol.at.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Austro Control Dronespace Team
 
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an info@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

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Schnirchgasse 17
1030 Wien
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Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
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