MoGas im Flugzeug – Kraftstoff ist nicht gleich Kraftstoff
Für bestimmte Flugzeuge und Flugmotoren kann handelsüblicher Ottokraftstoff (MoGas) eine zulässige Alternative zu AVGAS sein. Wann der Einsatz möglich ist und worauf dabei besonders zu achten ist, haben wir kompakt zusammengefasst.
MoGas im Flugzeug – Kraftstoff ist nicht gleich Kraftstoff
 
Handelsüblicher Ottokraftstoff (MoGas) kann für bestimmte Flugzeuge und Flugmotoren eine zulässige Alternative zu AVGAS sein. Aber:
 
„Für MoGas freigegeben“ bedeutet nicht automatisch, dass jeder Kraftstoff von jeder Tankstelle unter allen Bedingungen geeignet ist.
Entscheidend ist immer die Freigabe für Luftfahrzeug und Motor. Neben der Oktanzahl spielen insbesondere Kraftstoffspezifikation, Flüchtigkeit, Ethanolanteil und Betriebsbedingungen eine wichtige Rolle.
 
Heiß + hoch: Vapor Lock beachten!
MoGas kann je nach Jahreszeit unterschiedlich flüchtig sein. Besonders Winterkraftstoff ist auf gutes Verdampfen bei niedrigen Temperaturen ausgelegt.
 
Treffen hohe Kraftstofftemperaturen auf sinkenden Umgebungsdruck, können sich Dampfblasen im Kraftstoffsystem bilden. Die Kraftstoffversorgung kann dadurch beeinträchtigt werden – bis hin zum Leistungsverlust des Motors.
 
CAA Norway weist aktuell auf dieses Risiko hin und empfiehlt als Vorsichtsmaßnahme, im Winter gekauften MoGas möglichst vor der warmen Jahreszeit aufzubrauchen.
 
Weiterführend:
EASA Community – Vapour Lock, by CAA Norway
https://www.easa.europa.eu/community/topics/vapour-lock-caa-norway
 
Praxisvideo – Vapor Lock anschaulich erklärt:
YouTube – Mogas in Aviation
https://www.youtube.com/watch?v=aKVyA7ROQ6A
 
Ethanol & Oktanzahl: Freigabe entscheidet
„100 Oktan“ an der Straßentankstelle bedeutet nicht automatisch, dass der Kraftstoff für ein bestimmtes Luftfahrzeug geeignet ist. Auch E5-Freigabe bedeutet nicht automatisch E10-Freigabe.
 
Ethanol kann unter anderem Vapor Lock, Materialverträglichkeit sowie Wasseraufnahme und Phasentrennung beeinflussen.
 
Daher gilt: Nicht nur auf die Zahl an der Zapfsäule schauen – AFM/POH, TC/STC und Herstellerinformationen prüfen.
 
Weiterführend:
EASA – SIB 2007-01R1: Use of Automotive Gasoline (Mogas) containing Bio-Ethanol
https://ad.easa.europa.eu/ad/2007-01R1
 
EASA – Fuel FAQ für General Aviation
https://www.easa.europa.eu/en/the-agency/faqs/fuel
 
Kraftstoffprobe: Nicht nur drainen – hinschauen!
Die UK CAA weist aktuell darauf hin, Kraftstoffproben tatsächlich auf Wasser und Verunreinigungen zu kontrollieren.
 
Dabei nicht allein auf den Geruch verlassen: Selbst Wasser kann in einem bereits verwendeten Fuel Sampler nach Kraftstoff riechen.
 
Bei erheblicher oder nicht sicher zu beseitigender Kontamination: Nicht fliegen und fachkundige Unterstützung einholen.
 
Weiterführend:
UK CAA – Safety Sense Leaflet 28: Fuel Handling and Storage
https://www.caa.co.uk/data-and-publications/publications/documents/content/safety-sense-leaflet-28/
 
Fragen aus der Praxis
 
AVGAS und MoGas mischen – geht das?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind die Freigaben und Vorgaben für Luftfahrzeug und Motor.
 
Falsch getankt?
Nicht zugelassenen oder ungeeigneten Kraftstoff getankt? Motor nicht starten! Weitere Vorgehensweise anhand der Herstellerunterlagen bzw. mit einem qualifizierten Instandhaltungsbetrieb klären.
 
Kurz gesagt
  • Freigabe für Luftfahrzeug und Motor prüfen.
  • „100 Oktan“ an der Tankstelle ist nicht automatisch AVGAS.
  • Ethanol und saisonale Unterschiede beachten.
  • Bei Hitze und Höhe an Vapor Lock denken.
  • Kraftstoffprobe ansehen – nicht nur drainen.
  • Bei Unsicherheit: AFM/POH und Herstellerinformationen prüfen. 

Merksatz
„Für MoGas freigegeben“ bedeutet nicht automatisch „jeder Sprit von jeder Tankstelle unter allen Bedingungen“.
 
Der richtige Kraftstoff gehört zur sicheren Flugvorbereitung.
 
Immer den richtigen Sprit im Tank – und Gut Land!
 
Für Fragen oder weitere Infos: generalaviation@austrocontrol.at
Für Fragen oder Feedback senden Sie uns ein E-Mail an info@austrocontrol.at oder verwenden Sie das Kontaktformular

Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt
mit beschränkter Haftung
Schnirchgasse 17
1030 Wien
Website


Disclaimer
Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglich begleitend zu bestehenden Verlautbarungen in Luftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen und ersetzen nicht Verlautbarungen in amtlichen Publikationen.
Impressum